Schnellauswahl:
- Mitglied werden
- Kosten
- Der Vereinsgedanke
- Gemeinschaftsstunden
- Hilfe bei Aktivitäten
- Kleingärtnerische Nutzung
- Einbringen von Fähigkeiten
Schön, dass du Mitglied werden möchtest
Wir freuen uns immer über nette und aufgeschlossene Mitglieder, die sich aktiv in das Vereinsleben einbringen möchten.
Bitte beachte, dass ein Mitgliedsantrag nur persönlich möglich ist, da wir unsere Mitglieder vorher gerne persönlich kennenlernen und uns mit ihnen unterhalten möchten. Um Mitglied zu werden, besuche einfach eine unserer Sprechstunden und sag uns, dass du Mitglied werden möchtest. Wir klären dann alles weitere mit dir ab. Unsere Sprechstunden finden zwischen März und September an jedem ersten Montag im Monat um 18 Uhr in unserem Bürogebäude neben dem Vereinsheim statt. Fällt der erste Montag im Monat auf einen Feiertag, findet die Sprechstunde am nächsten Werktag statt. Die Termine für unsere Sprechstunden findest du außerdem hier. Außer einem gültigen Lichtbildausweis musst du nichts weiter zur Sprechstunde mitbringen.
Kosten
Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich zurzeit auf jährlich 61,30 EUR pro Person. Bei Eheleuten zahlt die zweite Person einen ermäßigten Jahresbeitrag von 10,- EUR, sodass Eheleute im Jahr zusammen 71,30 EUR zahlen.
Wenn du einen Garten pachtest, kommen natürlich weitere Kosten hinzu. Diese variieren je nach jährlichem Strom- und Wasserverbrauch oder den dazugebuchten Versicherungen. Für eine Mitgliedschaft mit eigenem Garten kannst du – neben den einmaligen Anschaffungskosten zu Beginn – grob geschätzt mit Kosten von 350-500 EUR im Jahr rechnen. Je nach Gartennutzung und Verbrauch kann der Wert natürlich von dieser Schätzung abweichen.
Die Anschaffung selbst variiert ebenfalls je nach Zustand des Gartens, der dir angeboten wird. In der Regel werden für die Anschaffung einmalig zwischen 2.000,- und 5.000,- EUR fällig. Der Preis eines Gartens wird vorab von einer Wertermittlerin oder einem Wertermittler bestimmt und richtet sich an diversen Faktoren aus. Dazu zählen z. B. die Größe eines Gartens, der Wert der Laube oder der Wert von Nutzpflanzen und Obstgehölzen, die bereits dort stehen.
Je günstiger ein Garten ist, desto höher ist oft der Aufwand, der betrieben werden muss, um den Garten herzurichten und zu gestalten.
Bevor du jedoch einen Mitgliedsantrag stellst, solltest du noch einige Dinge bedenken:
Der Vereinsgedanke
Auch wenn das erst einmal offensichtlich sein mag: Wir sind ein Verein. Wer sich in einem Fußballverein anmeldet, dann aber nie ein Training, ein Spiel oder eine Feier besucht, hilft seinem Verein nicht weiter.
Genau wie jeder andere Verein leben auch wir vom Engagement unserer Mitglieder. Selbstverständlich erwarten wir von dir nicht, dass du deine gesamte Freizeit in den Verein investierst, denn natürlich sollst du noch jede Menge Zeit haben, um dich mit deinem Kleingarten zu befassen und dich dort ein wenig von deinem Alltagsstress zu erholen. Der eigene Garten soll schließlich in erster Linie Spaß machen.
Gemeinschaftsstunden
Allerdings solltest du die Bereitschaft mitbringen, dich ein wenig in das Vereinsleben einzubringen. Jedes Mitglied hat aktuell bis zu 10 Gemeinschaftsstunden im Jahr zu leisten (was – Hand aufs Herz – wirklich nicht viel ist). Zum Ende der Gartensaison (das ist meist Mitte Oktober) werden für jede nicht geleistete Stunde 30,- EUR berechnet, die mit der Jahresabrechnung fällig werden. Die Gemeinschaftsstunden werden wie folgt verteilt:
- BewerberInnen, die noch auf einen Garten warten, haben 5 Stunden im Jahr zu leisten,
- PächterInnen von Gärten mit einer Außenhecke haben 8 Stunden im Jahr zu leisten,
- alle übrigen Mitglieder haben 10 Stunden im Jahr zu leisten.
Mögliche Arbeiten, die im Rahmen der Gemeinschaftsstunden ausgeführt werden, sind zum Beispiel:
- Das Befreien der Vereinsflächen von Unkraut,
- das Rasenmähen auf Vereinsflächen (Parkplatz, Vereinsheim, Spielplatz),
- das Schneiden der Außenhecken oder
- das Pflegen von Bepflanzungen auf dem Vereinsgelände.
Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, erzielen wir keine nennenswerten Gewinne und können es uns aus finanzieller Sicht nicht erlauben, Garten- und Landschaftsbauunternehmen regelmäßig mit diesen wiederkehrenden Aufgaben zu beauftragen. Die Gemeinschaftsarbeit fließt somit direkt in unsere Anlage und kommt allen Mitgliedern unmittelbar zugute.
Hilfe bei Aktivitäten und Festen
Auch bei unseren regelmäßig stattfindenden Aktivitäten, wie etwa Osterfeuer und Sommerfest, sind wir für jede Hilfe dankbar: Helfende Hände beim Auf- und Abbau, beim Wertmarkenverkauf oder am Grill sind immer gern gesehen. Meist sind diese Hilfstätigkeiten in Schichten eingeteilt und nur auf ein oder zwei Stunden begrenzt. Den Rest der Zeit kannst du selbst an den Aktivitäten teilnehmen, andere nette Mitglieder kennenlernen und dich zu verschiedensten Themen austauschen, von Anzuchterde bis Zierpflanzendünger.
Kleingärtnerische Nutzung
Ein weiterer Aspekt den du bedenken solltest, bevor du dich bei uns anmeldest und einen Garten übernimmst, ist die kleingärtnerische Nutzung, zu der wir uns in einem Kleingartenverein verpflichten.
Grundsätzlich kannst du deinen Garten nach deinen Vorstellungen und Wünschen gestalten, denn in erster Linie sollst du dich dort wohlfühlen und Spaß haben. In einem Kleingartenverein gibt es jedoch ein paar Vorgaben, die unter anderem im Bundeskleingartengesetz geregelt werden und an die wir uns als KleingärtnerInnen zu halten haben. Bei Interesse findest du das Bundeskleingartengesetz (BKleinG) hier.
Das Bundeskleingartengesetz regelt z. B., dass im Kleingarten „Gartenbauerzeugnisse für den Eigenbedarf“ anzubauen sind, also Obst und Gemüse (§1 Abs. 1 Nr. 1 BKleinG). Wie groß die Fläche für den Obst- und Gemüseanbau konkret zu sein hat, ist nicht geseztlich geregelt, jedoch sollte der Wille erkennbar sein, den Garten kleingärtnerisch zu nutzen. Eine eingetopfte Basilikum-Pflanze auf der Terrasse zählt hier sicherlich nicht dazu.
Wenn du dir unsicher bist, kannst du dich an der sog. Drittelregelung orientieren. Diese sieht vor, dass du mindestens etwa ein Drittel deines Gartens für den Anbau von Obst und Gemüse nutzt. Grundsätzlich lässt sich eine Aufteilung nach Drittelregelung grob so vornehmen:
- 1/3 des Gartens kann für Erholung genutzt werden – hierzu zählen z. B. Laube, Terrasse und Wege
- 1/3 des Gartens kann für die Gartengestaltung genutzt werden, wie etwa für Zierpflanzen, Rasenfläche oder Dekoration
- 1/3 des Gartens sollte kleingärtnerisch genutzt werden, also für den Anbau von Obst und Gemüse
Du musst dir keine Sorgen machen: Niemand von uns wird mit einem Zentimetermaß durch deinen Garten laufen und von dir verlangen, dass du deinen Garten in exakt drei gleich große Teile einteilst. Und natürlich kannst du auch 50% deines Gartens für den Anbau von Obst und Gemüse nutzen, wenn du das möchtest. Es ist nur wichtig, dass du einen nennenswerten Anteil deines Kleingartens für den Anbau von Obst und Gemüse nutzt – denn darum geht es in einem Kleingartenverein. Die Anbaufläche muss dabei nicht aus einer einzelnen, zusammenhängenden Fläche bestehen, du kannst auch mehrere kleine Anbauflächen in deinem Garten verteilen.
In diesem Zusammenhang gut zu wissen: Bei Obstbäumen zählt die Größe der Baumkrone als kleingärtnerisch genutzte Fläche.
Reine Ziergärten, in denen keinerlei Obst und Gemüse angebaut wird, sind in einem Kleingartenverein generell nicht zulässig. BesitzerInnen solcher Gärten werden nach Anlagenbegehungen meist vom Vorstand dazu aufgefordert, eine entsprechende Fläche einzurichten, die dem Obst- und Gemüseanbau gewidmet ist. Weitere Infos zu Pflanzen und Bauvorschriften findest du hier.
Einbringen von Fähigkeiten
Beim Betrieb einer Kleingartenanlage fallen ständig kleinere (oder auch mal größere) Arbeiten an, die besondere Fähigkeiten erfordern. Wenn du z. B. mit Strom arbeiten darfst, Tischler bist oder einfach nur handwerklich begabt, sind wir immer dankbar, wenn du uns unterstützend zur Seite stehst. Oft können diese Arbeiten auch mit deinen Gemeinschaftsstunden verrechnet werden. Komm hierfür einfach auf uns zu und sag uns, über welche Fähigkeiten du verfügst, damit wir in den entsprechenden Situationen auf dich zukommen können.
Selbstverständlich ist diese Information erst einmal unverbindlich – du bist nicht verpflichtet, jede anfallende Arbeit durchzuführen, die in dein Fachgebiet fällt und kannst natürlich immer nein sagen, wenn es gerade nicht passt.
